Die BBfR stellt laut GemO §46 (2) den Antrag, der Gemeinderat möge zum Schutz der Trinkwasserversorgung folgendes beschließen (siehe Antrag).
Die BBfR stellt laut GemO §46 (2) den Antrag, der Gemeinderat möge zum Schutz der Trinkwasserversorgung folgendes beschließen (siehe Antrag).