Die BBfR hat Ende Juli mehrere Anfragen nach §63a OÖGemO zu folgenden Themen eingebracht:
– Verein Freunde der Pferdeeisenbahn
Anfrage 63a Pferdeeisenbahn
Anfragebeantw.Pferdeeisenbahn
– Auflassung Eisenbahnkreuzungen
Anfrage 63a Eisenbahnkreuzungen
Anfragebeantw.Eisenbahnkreuzung
– Gemeindekindergarten
Anfrage 63a Kindergarten
Anfragebeantw.Kindergartenpdf
Eine Anfrage nach §63a OÖGemO muss spätestens bei der nächsten Gemeinderatssitzung mündlich beantwortet werden. Liegen jedoch mehr als 2 Monate zwischen der Anfrage und der nächsten Gemeinderatssitzung ist die betreffende Anfrage schriftlich zu beantworten.
Danke 🙂